Hartz IV stellt einen Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Sozialpolitik von der Solidargemeinschaft der Versicherten zur Bedarfsgemeinschaft des SGB II dar. Das SGB II selbst musste mehrmals nachgebessert werden und bleibt in vielen Regelungen fragwürdig. Beispiele dafür sind u.a. das kommunale Optionsgesetz, die Regelsatzfestlegung, der Kinderzuschlag und die Ein-Euro-Jobs.
Die Folgen von Hartz IV
Das dicke Ende kommt noch
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 5 ; 266-269
2005-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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