Die ersten beiden Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I, S 4601 und 4621) sowie das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" sind zum 1.1.2004 in Kraft getreten. Harz III und IV sehen Umstrukturierungsmaßnahmen vor, die eine leistungsfähigere, schnellere und kundenorientiertere Arbeitsvermittlung ermöglichen und den Anspruch auf Arbeitslosengeld neu regeln sollen. Kernelemente des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt (BGBl. I, S. 3002) sind die Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 12 Monaten, Lockerung beim Kündigungsschutz und Erleichterung bei der Einstellung befristeter Mitarbeiter. Im Beitrag werden die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammengefasst.


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    Titel :

    Hartz - die Reformen gehen weiter


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 2 ; 69-72


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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