In der Konzernrichtlinie 408.01 - 09 - Züge fahren und Rangieren - finden sich die Regeln, die nach der Bereitstellung bis zur Abfahrt eines Güterzuges zu beachten sind. Dazu gehören die Zugvorbereitung durch den Zugführer bzw. andere Mitarbeiter u.a. durch die Bremsprobe, die Wahrnehmung der Zugaufsicht und die Erteilung des Abfahrauftrages. Das Verfahren wird in seinen einzelnen Schritten und mit den jeweiligen Beteiligten beschrieben.
Güterzüge vorbereiten
Deine Bahn ; 33 , 3 ; 157-163
01.01.2005
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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