2003 stieg die Zahl der Insolvenzen gegenüber des Vorjahrs auf 100.723 an (2002 waren es noch 84.427). Davon entfielen 39.320 auf Unternehmen und 61.403 auf Privatschuldner. Die Zahl der von einem Insolvenzverfahren betroffenen Arbeitnehmer ging allerdings zurück, von 270.000 auf 220.000. Im Beitrag sollen häufig gestellte Fragestellungen zum Arbeitsverhältnis und -entgelt im Falle einer Insolvenz geklärt werden, z.B. inwiefern das Arbeitsverhältnis durch die Insolvenz berührt wird oder ob die Kündigungsfristen bestehen bleiben, was mit befristeten Arbeitsverhältnissen geschieht, wann Insolvenzgeld gewährt wird usw.
Arbeitsentgelt in der Insolvenz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 7 ; 427-431
2004-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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