Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1.11.1995 - 5 AZR 880/94: Als sachlicher Grund für eine schlechtere Bezahlung eines Teilzeitarbeitnehmers genügt es nicht, daß er aufgrund seiner früheren hauptberuflichen Betätigung Altersruhegeld bezieht.


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    Titel :

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch