Wird für die Altersteilzeit das so genannte Blockmodell gewählt, bei dem auf eine Vollbeschäftigungs- eine Freistellungsphase folgt, so ergibt sich ein Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers, für den eine bilanzielle Rückstellung erforderlich ist. Deren Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen eines BMF-Schreibens, das jedoch ein Äquivalenzverhältnis zwischen den jeweiligen Leistungen annimmt, obwohl der Arbeitgeber neben dem Teilzeitentgelt auch Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge aufbringen muss. Dies begegnet im Hinblick auf den neuen § 8a Altersteilzeitgesetz Bedenken, weswegen die Verfasser dieses Beitrags ein anderes Bewertungsverfahren vorschlagen.


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    Titel :

    Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in der Steuerbilanz


    Beteiligte:
    Bode, Joachim (Autor:in) / Hainz, Günter (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 57 , 46 ; 2436-2439


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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