Wird für die Altersteilzeit das so genannte Blockmodell gewählt, bei dem auf eine Vollbeschäftigungs- eine Freistellungsphase folgt, so ergibt sich ein Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers, für den eine bilanzielle Rückstellung erforderlich ist. Deren Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen eines BMF-Schreibens, das jedoch ein Äquivalenzverhältnis zwischen den jeweiligen Leistungen annimmt, obwohl der Arbeitgeber neben dem Teilzeitentgelt auch Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge aufbringen muss. Dies begegnet im Hinblick auf den neuen § 8a Altersteilzeitgesetz Bedenken, weswegen die Verfasser dieses Beitrags ein anderes Bewertungsverfahren vorschlagen.
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in der Steuerbilanz
Der Betrieb ; 57 , 46 ; 2436-2439
2004-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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