DB AG unterliegt (im Gegensatz zu Sondervermögen DR und DB) dem Handels- und Steuerrecht. Damit rechtliche Änderung auch bei Rückstellungen (R). R dienen dem verursachungsgerechten Erfassen von Aufwendungen (klare Darstellung der Unternehmenslage) und der Risikovorsorge (kaufmännisches Vorsichtsprinzip). R-Tatbestände sind im Handelsgesetzbuch aufgezählt, u. a. Steuer-R, R für Urlaubsrückstände, für Prozesse, für Provisionen; R für drohende Verluste und aus schwebenden Geschäften. R stellen Aufwand dar, ohne daß Liquidität abfließt, sie sind gesondert auszuweisende Bilanzposten. R: Berücksichtigung bestimmter künftiger Auszahlungen oder Mindereinzahlungen; Verpflichtungs- und Aufwands-R. Da sich R auf ungewisse Belastungen bezieht können Bewertungsvorschriften nur Rahmen festlegen.


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    Titel :

    Risikovorsorge - Rückstellungen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 24 , 9 ; 560-567


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch