DB AG unterliegt (im Gegensatz zu Sondervermögen DR und DB) dem Handels- und Steuerrecht. Damit rechtliche Änderung auch bei Rückstellungen (R). R dienen dem verursachungsgerechten Erfassen von Aufwendungen (klare Darstellung der Unternehmenslage) und der Risikovorsorge (kaufmännisches Vorsichtsprinzip). R-Tatbestände sind im Handelsgesetzbuch aufgezählt, u. a. Steuer-R, R für Urlaubsrückstände, für Prozesse, für Provisionen; R für drohende Verluste und aus schwebenden Geschäften. R stellen Aufwand dar, ohne daß Liquidität abfließt, sie sind gesondert auszuweisende Bilanzposten. R: Berücksichtigung bestimmter künftiger Auszahlungen oder Mindereinzahlungen; Verpflichtungs- und Aufwands-R. Da sich R auf ungewisse Belastungen bezieht können Bewertungsvorschriften nur Rahmen festlegen.
Risikovorsorge - Rückstellungen
Deine Bahn ; 24 , 9 ; 560-567
1996-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Steuerrecht , Verlust , Risiko , Rückstellung , Handelsrecht , DB AG
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
RECHT - Anlagenbeschaffung - Vertragliche Risikovorsorge
Online Contents | 2003
Rückstellungen für Altautorücknahme und -entsorgung
Tema Archiv | 1999
|Steuerliche Rückstellungen wegen Rücknahme von Altautos
Tema Archiv | 1999
|