Am 1.4.1998 ist die Altauto-Verordnung in Kraft getreten. Gleichzeitig trat auch die am 21.2.1996 unter der Federführung des Verbands der Automobilindustrie e.V. (VDA) gegenüber der Bundesregierung abgegebene freiwillige Selbstverpflichtung zur umweltgerechten Altautoverwertung in Kraft. Für Kraftfahrzeuge, die nach dem 1.4.1998 zugelassen werden, folgt daraus eine kostenlose Rücknahme und Entsorgung im Falle einer endgültigen Stillegung, wenn diese u.a. nicht älter als zwölf Jahre sind und bei den von den Automobilherstellern/-importeuren benannten Annahmestellen abgegeben werden. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser ineinandergreifenden Regelungen insbesondere unter dem Blickwinkel der Notwendigkeit einer Rückstellungsbildung in der Handels- und Steuerbilanz. Neben der Darlegung der Gründe, die für eine Rückstellungsbildung sprechen, werden auch die Determinanten für deren Bewertung erörtert.
Rückstellungen für Altautorücknahme und -entsorgung
Betriebs-Berater ; 54 , 24 ; 1258-1265
1999
8 Seiten, 1 Bild, 66 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Kraftwagen , Entsorgung (Müll) , Umweltschutz , Steuer (Fiskus) , Bilanz , Handelsrecht , Gesetz (Recht) , Auswertung , Dienstleistung , Kosten , Schätzung , Deutschland , Vorschrift , Verwertung , Altauto , Bilanzierung , Bundesregierung
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