Arbeitszeitkonten ermöglichen es, einen Teil des Entgeltanspruchs vorerst gutzuschreiben. Die Auszahlung kann in einer späteren Freistellungsphase erfolgen, doch gibt es auch die Alternative, das Guthaben zur betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Ein solches Vorgehen ist sozialversicherungsrechtlich günstig, wirkt sich aber steuerlich nachteilig aus, da die Finanzverwaltung für die Bewertung der Rückstellungen auf die Verwendungsmöglichkeit mit dem geringeren Wert abstellt. Der Verfasser dieses Beitrags untersucht diese Praxis und kommt zu dem Ergebnis, dass infolge des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips stets der höhere Wert anzusetzen ist.
Arbeitszeitkonten, Rückstellungen und die Umwandlung der Guthaben in Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
Der Betrieb ; 57 , 42 ; 2225-2230
01.01.2004
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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