Die Betriebliche Altersversorgung als reine Arbeitgeberleistung oder per Entgeltumwandlung erhält eine zunehmende Bedeutung und die Zahl der Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema wächst. Um so interessanter wird die Frage, ob und inwieweit sich ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ableiten läßt. Dieses liegt eindeutig nur in den Fällen vor, welche die konkrete Ausgestaltung und die Vorausssetzungen der Leistungen im Versorgungsfall betreffen.
Mitbestimmung bei der betrieblichen Altersversorgung
Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat nach dem BetrVG?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 3 ; 170-174
2005-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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