Nach § 8 TzBfG hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Reduzierung seiner Arbeitszeit, doch stellt sich die Frage, welche betrieblichen Gründe diesem Verlangen entgegenstehen können. In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht das unternehmerische Organisationskonzept, das aus Sicht des Arbeitgebers die Teilzeitbeschäftigung verhinderte, sachlich überprüft. Der Beitrag bejaht die Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung, hält sie jedoch für unübertragbar auf betriebsbedingte Kündigungen, bei denen die Zweckmäßigkeit grundlegender unternehmerischer Entscheidungen bisher nicht gerichtlich nachgeprüft wird.
Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit im Spiegel der aktuellen BAG-Rechtsprechung zum Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
Der Betrieb ; 57 , 32 ; 1726-1731
01.01.2004
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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