Der Gesetzgeber hat mit Hilfe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ein Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung geschaffen. Dieses Gesetz feierte am 1.1.2003 seinen zweiten Geburtstag. Und es hat sich bewährt: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im April 2001 etwa 6,8 Mio Erwerbstätige in Teilzeit beschäftigt. Das entspricht einer Teilzeitquote - dem Anteil der Teilzeitbeschäftigten gemessen an allen Erwerbstätigen - von rund 21%. Der Beitrag zieht eine Bilanz nach zwei Jahren TzBfG. Zunächst wird ein Überblick über das TzBfG gegeben und es werden die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung behandelt. Im Anschluss daran werden die gesetzlich geregelten Formen der Teilzeitarbeit sowie weitere Regelungen (z.B. Verbot der Diskriminierung und Benachteiligungsverbot, Aus- und Weiterbildung, Kündigungsverbot usw.) vorgestellt. Abschließend werden sowohl die gesellschaftspoliltischen als auch die ökonomischen Auswirkungen der Teilzeitarbeit behandelt. Die Bilanz ergibt, dass es ingesamt zu begrüßen ist, dass durch das neue TzBfG ein verstärkter Anspruch auf Teilzeitarbeit begründet wird. Allerdings sollten die Unternehmen ihr Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen verstärkt auch in Führungspositionen ausweiten.
Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - Zum zweijährigen Bestehen des TzBfG
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 3 ; 157-164
01.01.2003
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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