Der Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und ein restriktionsfreier, grenzüberschreitender und diskriminierungsfreier Eisenbahnverkehr sind Anliegen der EU, die durch umfangreiche gesetzgeberische Aktivitäten der Europäischen Kommission umgesetzt werden sollen. Verabschiedet wurden bisher die Richtlinien (RL) 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und die RL 01/16/EG über die Interoperabilität des konventionellen Bahnsystems. In Deutschland wurde die erstgenannte RL bereits in nationales Recht umgesetzt. Die eigentlichen technischen Festlegungen werden unterstützend in den so genannten Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) geregelt. Für die Infrastruktur ist insbesondere die TSI Infrastruktur von Bedeutung, die seit dem 01.12.2002 verbindlich anzuwenden ist. Der Beitrag schildert Aufbau und Aufgaben von Eisenbahn-Cert (EBC) als "Benannte Stelle Interoperabilität" und anhand des Teilsystems Infrastruktur die Überschneidung von nationalen Genehmigungsverfahren und der EG-Prüfung.
Aufgaben von Eisenbahn-Cert als Benannte Stelle und Eisenbahn-Bundesamt bei der Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinien
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 53 , 7/8 ; 447-450, 452
2004-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
EISENBAHN-CERT - die "Benannte Stelle Interoperabilität"
Tema Archiv | 2003
|EISENBAHN-CERT - die "Benannte Stelle Interoperabilität"
IuD Bahn | 2003
|EISENBAHN-CERT als deutsche Benannte Stelle Interoperabilität
Online Contents | 2000
Aufgaben von Eisenbahn-Cert als Benannte Stelle und EisenbahnBundesamt bei der Umsetzung
Online Contents | 2004
|