Die DB Netz AG hat als Bahnbetreiber aufgrund der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Gleisbereich darauf zu achten, dass auch die Gleisbaustellensicherung dem Stand der Technik angepasst wird. Zu den organisatorischen Sicherungsmaßnahmen zählen Gleissperrungen, die Einrichtung von Langsamfahrstellen, sowie das Verfahren zur Benachrichtigung von Arbeitsstellen über Zug- und Rangierfahrten. Unter technischen Einrichtungen sind signalabhängige Arbeitsstellen-Sicherungsanlagen, feste Absperrungen für die Sicherung der Beschäftigten von Fahrten im Nachbargleis oder benachbarten Gleisen bzw. automatische Warnsysteme (AWS) zu verstehen. Die Sicherheitsanforderungen an die AWS leiten sich mittelbar aus Gesetzen, z.B. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), bzw. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), Unfallverhütungsvorschriften (GUV) und Konzernrichtlinien bzw. Betriebsanweisungen der DB AG ab. Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an künftige AWS und mit den Einsatzbereichen von AWS mit dem Schwerpunkt auf Innovation.
Einsatz von Automatischen Warnsystemen im Bereich der DB AG
EI - Der Eisenbahningenieur ; 55 , 2 ; 12-18
2004-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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