In zwei Fällen kann eine schadensersatzrechtliche Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber in Betracht gezogen werden: Bei Nichterfüllung der Arbeitspflicht und bei Schlechterfüllung der Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, diese Ansprüche unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen gegen den Lohnanspruch des Arbeitsnehmers aufzurechnen (nach §§ 387 ff BGB). Anspruch auf Schadenersatz besteht insbesondere, wenn der Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsleistung nicht wie geschuldet erbringt, vor allem wenn er im Rahmen der Ausführung der Arbeit Schäden an Rechtsgütern des Arbeitsgebers oder auch solchen der Arbeitskollegen oder Dritter herbeiführt. Der Beitrag beschreibt die Ansprüche des Arbeitsgebers bei Verschulden des Arbeitnehmers und berücksichtigt auch besondere Situationen wie "gefahrgeneigte (schadensgeneigte) Arbeiten", Fahrlässigkeit oder das Mitverschulden des Arbeitsgebers.
Arbeitnehmerhaftung - Welche Ansprüche hat der Arbeitgeber?
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 21 ; 914-917
2003-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Rechtsprechungshinweise : Arbeitnehmerhaftung
Online Contents | 1994
Arbeitnehmerhaftung weiter in Diskussion
IuD Bahn | 1995
|Vorschlag für Neuregelungen zur Arbeitnehmerhaftung
IuD Bahn | 1995
|Arbeitnehmerhaftung bei betrieblich veranlaßter Tätigkeit
IuD Bahn | 1996
|Arbeitnehmerhaftung - innerbetrieblicher Schadensausgleich
IuD Bahn | 2003
|