Bis zum Bundesarbeitsgericht werden immer wieder Verfahren geführt, in denen es um die Bezahlung von Überstunden geht, die meistens Jahre zurückliegen. Der Autor legt dar, wie diese Rechtsstreitigkeiten im Ansatz zu verhindern sind und wie in einem dennoch anstehenden Rechtsstreit verfahren wird. Es werden zusammenfassend u. a. folgende Hinweise gegeben: Grunsätzlich ist jede über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gehende Arbeitsleistung zu vergüten, wenn ein Freizeitausgleich nicht vereinbart ist. Die unbegrenzte pauschale Abgeltung von Überstunden ist nur im herausragenden Gehaltsbereich wirksam. Mehrarbeitsstunden, die die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschreiten, können weder Gegenstand eines vertraglich vereinbarten Pauschalentgelts noch Freizeitausgleich sein.
Überstunden müssen vergütet werden
Pauschale Abgeltungen von Überstunden können unwirksam sein, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 57 , 154 ; 10
01.01.2003
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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