Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) gibt in vielerlei Hinsicht Anlass, über eine stärkere Systematisierung der Störerauswahl in seinem Anwendungsbereich nachzudenken. Einerseits wurde der Kreis möglicher Adressaten von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Vergleich zum Polizei- und Ordnungsrecht durch § 4 BBodSchG erweitert, andererseits wurde mit § 24 Abs. 2 BBodSchG eine Regelung zum Ausgleich zwischen mehreren Verantwortlichen im Hinblick auf die Kostentragung eingeführt. Der Beitrag betrachtet die Auswirkungen der Ausgleichsregelung des § 24 Abs. 2 BBodSchG auf die Störerauswahl im Bereich der Primärebene, unter Beachtung der für die Störerauswahl im Polizei- und Ordnungsrecht entwickelten Grundsätze.
Störerauswahl nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz
Altlasten-Spektrum ; 12 , 3 ; 136-143
2003-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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