Die Verantwortlichkeit für die Sanierung von Altlasten bestimmte sich in der Vergangenheit vornehmlich nach Polizeigesetzen der Länder und zunehmend nach spezialgesetzlichen Eingriffsgrundlagen in Landesabfall- und Altlastengesetzen. Der Gesetzgeber hat bei der Behandlung der Sanierungsverantwortlichkeit eine gewisse Zurückhaltung gewahrt. Begrüßenswert ist die Klarstellung des Gefahrerforschungseingriffs und der vorgesehene Ausgleich zwischen mehreren Störern. Klärend wirkt sich auch die vorgesehene Erstreckung der Verhaltensverantwortlichkeit auf den Gesamtrechtsnachfolger aus, wenngleich hier hinsichtlich des Umfangs der Pflichtübertragung Fragen offen bleiben.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Behandlung streitiger Rechtsfragen der Sanierungsverantwortlichkeit durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Altlasten-Spektrum ; 7 , 2 ; 107-112


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch