Am 1. März 1999 traten die materiellen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten in Kraft. Bei der Anwendung dieses Gesetzes dürfte es in vielen Fällen Schwierigkeiten bei der Einstufung einer konkreten Maßnahme als "Sanierung", "Dekontamination" bzw. "Sicherung" auftreten. Gegenstand der Ausführungen ist zunächst eine Untersuchung des Oberbegriffs "Sanierung" einschließlich einer Darstellung hierfür wesentlicher begrifflicher Kriterien und anschließend eine Analyse der Unterbegriffe "Dekontamination" und "Sicherung". Danach folgt die Betrachtung einiger praxisrelevanten Spezial- und Grenzfälle. Abschließend wird das neuerdings zunehmend diskutierte Konzept des sogenannten "kontrollierten Nichtstuns" auf seinen Bezug zum Sanierungsbegriff untersucht.
Der Sanierungsbegriff und die begriffliche Abgrenzung zwischen "Dekontamination" und "Sicherung" nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz
Teil I
Altlasten-Spektrum ; 8 , 5 ; 292-294, 296-297
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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