Entsprechend dem zeitgemäßen Leitbild des Arbeitsschutzes hat präventives Handeln einen hohen Stellenwert. Für die Betriebe bedeutet präventives Vorgehen, dass bereits bei der Arbeitsplatzgestaltung, beim Einsatz neuer Maschinen und neuer Arbeitsverfahren vorausschauend die Möglichkeiten des Entstehens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die Chancen für die menschengerechte Arbeitsgestaltung, für die Förderung der Gesundheit und die Verbesserungen anderer Leistungen durchgängig in diesen Prozessen beurteilt und auf dieser Grundlage die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. In Teil 2 des Beitrages (Teil 1, Bestell-Nr.: I0237030) wird ausgeführt, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit Wissen über die Struktur von Planungsprozessen allgemein benötigt und damit verbunden Kompetenzen hinsichtlich der Einordnung des Arbeitsschuztes in die Planungssystematik. Es sind Beispiele genannt für Anlässe, bei denen die Fachkraft für Arbeitssicherheit aktiv werden muss. Eine Tabelle zeigt Ansätze zur systematischen Integration des Arbeitsschutzes in die Prozessschritte eines idealtypischen Planungsablaufs.


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    Titel :

    Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Entwicklungs- und Planungsprozesse als Ausgangspunkt präventiven Handelns (Teil 2)


    Beteiligte:
    Wienhold, Lutz (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsschutz aktuell ; 14 , 1 ; 14-20


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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