Aufgaben, Kompetenzen der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Betriebsleitung zu allen Fragen der Arbeitssicherheit (Asi) und Gesundheitsschutz (G) unterstützen, auf Durchsetzung von Maßnahmen hinwirken. Verantwortung: beschränkt sich auf Anwendung der Fachkunde und Ausfüllung der Aufgaben. Zusammenarbeit mit Betriebsarzt. Seine Stellung im Betrieb, die Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung, Verantwortung des Betriebsleiters für die sachgerechte Aufgabenerfüllung der Fachkräfte. Grundlage: Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) und die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (UVT). Ziel und Zweck: Asi und Produktqualität haben engen Zusammenhang. Mit Verbesserung der Asi und G vermeiden volkswirtschaftlicher Schäden. Sicherheitsarbeit der Betriebe sollen auf hohen Stand gebracht werden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Partner der Betriebsleitung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Deine Bahn ; 26 , 3 ; 183-186
1998-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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