Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FA). Stellung im Betrieb: Berater der Betriebsleitung; in Stabsfunktion. Die Zusammenarbeit mit Betriebsleitung und Betriebsarzt. Grundlagen: Gesetz über Betriebsärzte und FA - Arbeitssicherheitsgesetz AsiG), Unfallverhütungsvorschrift (UVV) des Unfallversicherungsträgers. Zahl der FA ist vorgeschrieben. Qualifikation: Ingenieur, Techniker oder Meister, 2-jährige Berufspraxis, Lehrgänge. Ziel und Zweck: Sicherheitsarbeit auf hohen Stand heben, Unfälle und Berufskrankheiten vermeiden bzw. verringern. Keine Weisungen und kein Weisungsrecht. Verantwortung: gem. AsiG und UVV. Betriebsleiter: richtige Auswahl und Bestellung der FA.


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    Titel :

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit


    Untertitel :

    Partner der Betriebsleitung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    EUK Dialog ; 6 ; 2-4


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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