Mit dem Job-Aqtiv-Gesetz vom 10. Dezember 2001 wurden auch Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) getroffen. Diese sollten den Bedürfnissen in der Praxis Rechnung tragen und die Zeitarbeit flexibilisieren. Tatsächlich sind die Neuregelungen aber unvollständig und wenig praktikabel. Der Gesetzgeber hat hier einmal mehr gezeigt, dass die Arbeitnehmerüberlassung nicht mit dem angebrachten Interesse und der notwendigen Sachkenntnis behandelt wird. Der Beitrag soll zeigen, wie eine Änderung des AÜG aussehen könnte, um wirklich den Wünschen und Interessen der Praxis gerecht zu werden.
Zeitarbeit - gesetzliche Chance vertan
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 7 ; 304-306, 308-310
01.01.2002
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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