Heutzutage nutzen immer mehr Unternehmen die Angebote von Zeitarbeitsfirmen, um flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. Der vorliegende Beitrag beantwortet verschiedene Fragen zu diesem Thema und stellt z. B. klar, dass die so genannten Zeitarbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung im Entleiherbetrieb eingesetzt werden können. Weiterhin geht er auf die Kosten der Zeitarbeit und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein und weist darauf hin, dass der Entleiher unter Umständen für die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge einstehen muss. Abschließend wird die Haftung für vom Zeitarbeitnehmer verursachte Schäden erläutert.
Fragen und Antworten zur Zeitarbeit
Personalwirtschaft ; 36 , 3 Beilage ; 6-10
01.01.2009
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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