Große Konflikte in der Belegschaft, wie z.B. der Umgang mit Mobbingfällen oder rassistischen Diskriminierungen im Betrieb, die Auswirkungen von Personalabbau, aber auch Streitigkeiten im Betriebsratsgremium selbst, überfordern oft die Betriebsratsmitglieder bzw. machen sie zum Teil sogar handlungsunfähig. Mit dem bekannten Fachwissen allein kann die Handlungsfähigkeit jedoch nicht wieder hergestellt werden. Fachwissen ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Arbeit als Betriebsratsmitglied überhaupt leisten zu können. Um Fachwissen in die Realität des Betriebes und in den Betriebsratsgremien umzusetzen, braucht es Menschen mit spezifischen sozialen Fähigkeiten. Handlungsfähigkeit aber, das Handeln miteinander, bildet überhaupt erst die Grundlage für die Umsetzung von Fachwissen und die Arbeit im Betriebsrat. Deshalb kann auch soziale Kompetenz in der Betriebsratsarbeit nicht länger ein Schattendasein führen und bedarf besonderer Beachtung.
Soziale Kompetenz in der Betriebsratsarbeit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 4 ; 213-218
2002-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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