Ein Betriebsrat muss seine Erfolge, aber auch die Grenzen seiner Arbeit wirkungsvoll präsentieren, um von der Belegschaft und der Arbeitgeberseite akzeptiert und respektiert zu werden. Dafür stehen verschiedene Formen der Öffentlichkeitsarbeit in mündlicher und schriftlicher Form zur Verfügung, die im Beitrag erläutert werden. Die Verschwiegenheitspflichten gegenüber Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten beachtet werden. Nach § 40 BetrVG und Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes muss der Arbeitgeber bestimmte Kosten der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
Betriebsratsarbeit wirkungsvoll präsentieren
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 8 ; 484-491
2004-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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