Krankheitsbedingte Fehlzeiten bedeuten wirtschaftliche und organisatorische Belastungen für den Betrieb. Daher sind Spannungen vorprogrammiert, wenn ein Arbeitnehmer sich nicht seiner Erkrankung entsprechend verhält. Der Verdacht der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit und der Erschleichung der Entgeltfortzahlung liegt nahe. Spätestens im Wiederholungsfall wird der Arbeitgeber die Kündigung als Reaktionsmöglichkeit in Betracht ziehen. Der Beitrag stellt die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung dar, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
Kündigung: Wenn der Mitarbeiter Krankheit vortäuscht
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 4 ; 174-177
2002-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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