Auch wenn sich der Abbau übertariflicher Entgelte zurzeit fortsetzt, übersteigen die Effektiventgelte vieler Arbeitnehmer auch heute noch die tariflich vereinbarten Verdienste, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Dessen ungeachtet bleibt die Möglichkeit der Reduzierung übertariflicher Entgeltbestandteile durch Anrechnung oder Widerruf ein probates und notwendiges Mittel zur Kostenanpassung im Unternehmen. So werden die übertarifliche Entlohnung und deren Rückführung auch zukünftig von Bedeutung sein und weitere Rechtsprobleme aufwerfen. Besondere Aktualität wird die Anrechnung bei In-Kraft-Treten von Entgeltrahmentarifverträgen gewinnen, über die in verschiedenen Tarifbereichen zurzeit verhandelt wird. Diese werden sicher Anrechnungsklauseln enthalten, die die derzeitige Rechtslage modifizieren können. Auch bei der Überführung oder Ablösung von Flächentarifverträgen durch firmenbezogene Verbandstarifverträge oder Haustarifverträge wird die Thematik übertariflicher Zulagen regelmäßig eine Rolle spielen.
Anrechnung von Tariferhöhungen
Der Betrieb ; 53 , 18 ; 922-925
2000-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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