Auch wenn sich der Abbau übertariflicher Entgelte zurzeit fortsetzt, übersteigen die Effektiventgelte vieler Arbeitnehmer auch heute noch die tariflich vereinbarten Verdienste, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Dessen ungeachtet bleibt die Möglichkeit der Reduzierung übertariflicher Entgeltbestandteile durch Anrechnung oder Widerruf ein probates und notwendiges Mittel zur Kostenanpassung im Unternehmen. So werden die übertarifliche Entlohnung und deren Rückführung auch zukünftig von Bedeutung sein und weitere Rechtsprobleme aufwerfen. Besondere Aktualität wird die Anrechnung bei In-Kraft-Treten von Entgeltrahmentarifverträgen gewinnen, über die in verschiedenen Tarifbereichen zurzeit verhandelt wird. Diese werden sicher Anrechnungsklauseln enthalten, die die derzeitige Rechtslage modifizieren können. Auch bei der Überführung oder Ablösung von Flächentarifverträgen durch firmenbezogene Verbandstarifverträge oder Haustarifverträge wird die Thematik übertariflicher Zulagen regelmäßig eine Rolle spielen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Anrechnung von Tariferhöhungen



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 53 , 18 ; 922-925


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch