Gelenkverbindung zwischen einem Wischarm (66, 94) und einem gelenkfreien Wischblatt (10) mit einem ersten Kupplungsteil (20, 100, 116), das am Wischblatt (10) befestigt ist, und mit einem zweiten Kupplungsteil (38, 76), das an dem Wischarm (66, 94) befestigt ist, wobei eines der Kupplungsteile (20, 100, 116, 38, 76) eine offene Nabe (26, 106) aufweist, in der eine Gelenkachse (42, 78) des anderen, zugeordneten Kupplungsteils (38, 76, 20, 100, 116) gelagert ist und die Kupplungsteile (20, 100, 116, 38, 76) komplementär wirkende Gegenlagerflächen (32) besitzen, die im montierten Zustand der Kupplungsteile (20, 100, 116, 38, 76) verhindern, dass die Gelenkachse (42, 78) aus der offenen Nabe (26, 106) heraus gleitet, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Kupplungsteil (38, 76) eine zum anderen Kupplungsteil (20, 100, 116) weisende Kulisse (50, 84) besitzt, die in einem Langloch (68, 95) des Wischarms (66, 94) außen geführt ist, während das andere Kupplungsteil (20, 100, 116) eine Führungsrippe (30, 112) besitzt, die in Längsrichtung des Wischblatts (10) verläuft und in die Kulisse (50, 84) eingreift.
Gelenkverbindung
2017-03-23
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
IPC: | B60S SERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR , Warten, Reinigen, Instandsetzen, Unterstützen, Anheben oder Rangieren von Fahrzeugen, soweit nicht anderweitig vorgesehen |