Am 23./24 November 1998 fanden in Berlin die 7. Berlin-Brandenburger Gefahrguttage statt. Im Mittelpunkt stand ein Erfahrungsaustausch zur Gefahrgutproblematik, die auch beim Transport von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung eine Rolle spielt. Es wurde über neue Regelungen diskutiert, die eine erweiterte Ausbildung und eine allgemeine Verbesserung des Kenntnisstandes erfordern. Dazu gehören die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und die 14. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen, die spezielle Vorgaben für Recyclingkunststoff enthält. Ungereinigte leere Verpackungen sind jetzt mit den gleichen Aufschriften und Gefahrzetteln zu versehen wie im gefüllten Zustand. Neben neuen Definitionen sind Maßnahmen, insbesondere zur Schadensbegrenzung festgelegt. Insgesamt gibt es neue Regelungen, bei denen die Vereinfachung der Gesetzlichkeit durch Ausnahmen wieder kompliziert wird.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Wenn besondere Sorgfaltspflichten zu beachten sind. Gefahrgut


    Additional title:

    If special care duties have to be noted. Danger goods


    Contributors:
    Donner, R. (author)

    Published in:

    Recycling Magazin ; 54 , 2 ; 12-13


    Publication date :

    1999


    Size :

    2 Seiten, 4 Bilder



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German