Am 23./24 November 1998 fanden in Berlin die 7. Berlin-Brandenburger Gefahrguttage statt. Im Mittelpunkt stand ein Erfahrungsaustausch zur Gefahrgutproblematik, die auch beim Transport von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung eine Rolle spielt. Es wurde über neue Regelungen diskutiert, die eine erweiterte Ausbildung und eine allgemeine Verbesserung des Kenntnisstandes erfordern. Dazu gehören die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und die 14. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen, die spezielle Vorgaben für Recyclingkunststoff enthält. Ungereinigte leere Verpackungen sind jetzt mit den gleichen Aufschriften und Gefahrzetteln zu versehen wie im gefüllten Zustand. Neben neuen Definitionen sind Maßnahmen, insbesondere zur Schadensbegrenzung festgelegt. Insgesamt gibt es neue Regelungen, bei denen die Vereinfachung der Gesetzlichkeit durch Ausnahmen wieder kompliziert wird.


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    Titel :

    Wenn besondere Sorgfaltspflichten zu beachten sind. Gefahrgut


    Weitere Titelangaben:

    If special care duties have to be noted. Danger goods


    Beteiligte:
    Donner, R. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Recycling Magazin ; 54 , 2 ; 12-13


    Erscheinungsdatum :

    1999


    Format / Umfang :

    2 Seiten, 4 Bilder



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch