Huckepackverkehr oder kombinierter Ladungsverkehr Straße/Schiene bedeutet, daß ein Lastkraftwagen, ein Sattelauflieger oder eine Wechselbrücke mitsamt Ladung auf einem Teil der Reise, die der Güterkraftverkehrsunternehmer aufgrund eines abgeschlossenen Frachtvertrages durchzuführen hat, mit der Eisenbahn befördert wird. Im Schadensfall haftet der Güterkraftverkehrsunternehmer für den gesamten Transport der Ware nach der KVO (Kraftverkehrsordnung) oder bei grenzüberschreitendem Verkehr nach der CMR (Konvention über den internationalen Straßengüterverkehr), unabhängig davon, ob er den Transport selbst durchgeführt hat. Bei Teilnahme am kombinierten Ladungsverkehr schließt der Güterkraftverkehrsunternehmer mit der Kombiverkehr KG einen Vertrag ab, durch den diese sich verpflichtet, für die Beförderung des Fahrzeuges oder Fahrzeugteils mit der Eisenbahn zu sorgen. Die Kombiverkehr KG wiederum schließt einen Eisenbahnfrachtvertrag mit der Bahn ab. Für Schäden am Fahrzeug oder der Fahrzeugeinheit einschließlich Ladung haftet die Bahn nach der EVO (Eisenbahnverkehrsordnung) nur für Schäden an Gut und Fahrzeug infolge von Eisenbahnunfällen, nicht jedoch aufgrund der Beraubung eines Lastkraftwagens, da der Transport auf offenen Waggons durchgeführt wird. Die Höhe der Haftung der Eisenbahn gegenüber dem Güterkraftverkehrsunternehmer beträgt 100 DM/kg Bruttogewicht, die Haftung des Güterkraftverkehrsunternehmers gegenüber seinem Auftraggeber ist nach KVO jedoch auf 80 DM/kg Bruttogewicht begrenzt. In der Praxis kann der Güterkraftverkehrsunternehmer seine Haftungsansprüche gegenüber der Bahn nur im Regreßwege gelten machen, erhält also maximal seine eigenen Kosten von höchstens 80 DM/kg ersetzt. Allerdings können sich Auftraggeber und Unternehmer darauf verständigen, daß der Unternehmer seine Ansprüche aus dem mit der Eisenbahn geschlossenen Frachtvertrag an seinen Auftraggeber abtritt, damit dieser die höhere Haftung der Bahn ausschöpfen kann.


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    Title :

    Haftung der Verkehrsträger im kombinierten Ladungsverkehr Straße/Schiene. Mit dem Konzept sollen die überlasteten Straßen teilweise von Lastkraftwagen befreit werden. Teil 1


    Additional title:

    Liability of traffic carriers of the combined road/rail traffic. A new concept is to reduce truck traffic on overcharged roads. Part 1


    Contributors:

    Published in:

    Blick durch die Wirtschaft ; 39 , 99 23.05.96 ; 10


    Publication date :

    1996


    Size :

    1 Seite



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German