Eisenbahn-Triebfahrzeuge können mit Hilfe der Funkfernsteuertechnik von einem Standort außerhalb des Führerhauses bedient werden. Dabei wird der direkte Regelkreis zwischen Mensch und Maschine unterbrochen, so daß der Lokrangierführer seine Sinnesorgane nicht mehr als Sensorik einsetzen kann. Daher werden zusätzliche technische Einrichtungen benötigt: Gleitschutzanlagen, mehrlösige Bremsen und Geschwindigkeitsüberwachungen. Die Bedingungen für die Gestaltung von Funkfernsteueranlagen, insbesondere für Triebfahrzeuge der nichtbundeseigenen Eisenbahnen, werden erläutert. Bei einem passiven Nothalt ist eine Ankündigung der Schnellbremsung (Bremsruckverringerung durch vorgeschaltete geringere Bremsverzögerung oder akustisches Signal) vorzusehen. Bei Funkfernsteuerbetrieb wird eine mehrlösige Bremse und eine von der Druckluftbremse unabhängige Bremse (Federspeicherbremse) gefordert. Gleitschutzanlagen dienen zur Verhinderung des Blockierens gebremster Räder und zur Schlupfregelung mit dem Ziel der Bremswegminimierung. Gleitschutzanlagen müssen besonders betriebssicher arbeiten, weil ein Bauteilversagen oder ein Softwarefehler zu einer Verringerung der Bremskraft oder sogar zum vollständigen Lösen der Bremse führen kann. (Bremstechnik für Schienenfahrzeuge, Deutsche Maschinentechnische Ges. DMG, Remscheid, D, 9. März 1995)
Bremssysteme und deren Komponenten für Triebfahrzeuge der nichtbundeseigenen Eisenbahnen
Brake systems and their components for the motive power units of nonfederal railways
ZEV, Glasers Annalen + DET, Die Eisenbahntechnik ; 119 , 11/12 ; 513-517
1995
5 Seiten, 3 Bilder, 2 Tabellen, 8 Quellen
Article (Journal)
German