Gemäß § 4 Absatz 1 AEG und §§ 2 Absatz 1, 32 Absatz 2 und 3 EBO müssen EVU den Sicherheitszustand ihrer Fahrzeuge einschließlich der zugehörigen Komponenten regelmäßig kontrollieren und überwachen sowie eine ordnungsgemäße Instandhaltung gewährleisten. Nachdem die DB AG immer weniger ihr unternehmensspezifisches Regelwerk Dritten zur Verfügung stellt, gewinnen die einzelnen allgemeinen Regelwerke wie z. B. die DIN-Normenreihe 27200ff "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge", TEIV oder Instandhaltungsregeln des VPI (Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten) größere Bedeutung. VDV und VPI versuchen, zu vordringlichen Instandhaltungsschwerpunkten Basismaterialien für die gesamte Branche zu erarbeiten.
Instandhaltungsvorschriften der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) für Eisenbahnfahrzeuge und deren Komponenten
VDV-Jahresbericht 2007/2008 ; 74-75
2008-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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