Die Vorschläge zur Grenzwertregelung zum Schutz der Nachtruhe an Flughäfen, die von einer niederländischen Arbeitsgruppe erarbeitet wurden, beruhen auf Untersuchungen zum Belastungsmaß des nächtlichen Fluglärms. Es wurden die Methoden Griefahn, das LAeq-Verfahren und die Isoreactiemethode und als Referenz die Ke-Methode (Kosteneinheitsmethode) auf ihre Eignung geprüft. Das niederländische Kabinett favorisierte eine national einheitliche Nachtnorm ohne Differenzierung. Zur Darstellung der Nachtnorm wurde das LAeq-Verfahren als geeignet eingestuft. Der LAeq-Wert gibt den äquivalenten Mittelungspegel über eine bestimmte Periode (nachts, 7 Stunden von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr) wieder, dessen Höhe in dB(A) angegeben und im Schlafzimmer gemessen wird. Es werden dabei alle Geräuschereignisse durch vorbeifliegende Flugzeuge mit eingerechnet. Zur Festlegung der Höhe der Grenzwerte wurden die gesundheitlichen (Lärmbelastung) und wirtschaftliche Wirkungen (Schallschutzkosten) abgewogen. Das Kabinett entschied sich für eine Nachtnorm von 27 LAeq. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe beschloß das niederländische Kabinett die notwendigen gesetzlichen Regelungen und Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen bis Ende 1994 durchzuführen.
Grenzwertregelung für Nachtfluglärm in den Niederlanden - ein Expertenvorschlag
Regulation of the limiting value for aircraft noise at night in the Netherlands - an expert's proposal
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 42 , 3 ; 79-85
1995
7 Seiten
Article (Journal)
German
IuD Bahn | 1995
|HENRY – Federal Waterways Engineering and Research Institute (BAW) | 2016
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