Verwaltungsvorschriften sind allgemeine Bestimmungen, die mit dem Ziel erstellt wurden, die Organisation, das dienstliche Verhalten und das Vorgehen der Behörden beim Vollzug von Rechtsvorschriften verbindlich festzulegen. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat unmittelbar nach seiner Gründung Verwaltungsvorschriften in Form von 'Vorläufigen Anweisungen' erstellt. So auch im Verantwortungsbereich des Referats 22, zuständig für die Technische Aufsicht und Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen. Der Beitrag geht auf die Verwaltungsvorschriften dieses Referats ein und auf die notwendig gewordenen Änderungen. Dazu gehören Sicherungsanlagen (Begriffsdefinition), klare Aufgabenzuschneidung der Verantwortlichen einer Baumaßnahme, Entfall von Anzeigepflichten, Verfahren der Bauabnahme.
Änderung der Verwaltungsvorschriften des Eisenbahn-Bundesamtes
Amendment of the administrative regulations of the Federal Railways Office
Signal und Draht ; 90 , 6 ; 34-38
1998
5 Seiten, 3 Bilder, 4 Tabellen, 1 Quelle
Article (Journal)
German
Änderung der Verwaltungsvorschriften des Eisenbahn-Bundesamte
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Dipl Ang. Horst Stuchly, Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Bonn
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