Nach Gründung des EBA wurden für Aufgaben der Technischen Aufsicht und Bauaufsicht Verwaltungsvorschriften für die Arbeit im Referat 22 (zuständig für Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen) erarbeitet. Damit Vorgabe für Sachbereiche 3 und 7. Weitere Vorschriften wurden erarbeitet, aber nicht eingeführt. Notwendigkeit der Vorschriftenüberarbeitung durch Einführung der Verwaltungsvorschrift über Bauaufsicht von Baulichen Anlagen (BAU) gegeben, die mit dem BMV und den Eisenbahnen des Bundes (EdB) abgestimmt sind. Erste Zielstellung für Ref. 22: Schaffung einer Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht (BAU-STE). Aufbau und Neuerungen werden vorgestellt. Z.Z. Abstimmung mit EdB. Überarbeitung aller bisherigen Vorschriften bis 1999.
Änderung der Verwaltungsvorschriften des Eisenbahn-Bundesamte
Signal+Draht ; 90 , 6 ; 34-38
1998-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Änderung der Verwaltungsvorschriften des Eisenbahn-Bundesamtes
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