Bei der VDEW gibt es einen Arbeitskreis, der sich mit rechtlichen Vorschriften beim Gefahrguttransport bei Energieversorgungsunternehmen befaßt und entsprechende Hilfestellung anbietet. Bei EVUs sind Gefahrgüter etwa Treibstoffe, Batterien, Lösungsmittel, Gasflaschen, Säuren und Laugen. Es werden die wichtigsten Vorschriften näher erläutert. Grundlage ist das 'Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter' (GBefGG) von 1975. Es beinhaltet verschiedene Verordnungen. Relevant für EVUs ist die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS). Die Güter werden in 13 Gefahrklassen eingeteilt und sind dort unterschiedlich zu behandeln. Das GBefGG umfaßt auch Vorgänge wie Verpacken, Kennzeichnung, Be- und Entladen, Übernahme und Ablieferung, Ausrüstung von Fahrzeugen, Schulung von Fahrern. Nach der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) sind bei kleinen Mengen Abweichungen von den üblichen Vorschriften zulässig. Die persönlichen Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Vorschriften sind vorwiegend in der Gefahrgut-Beauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Ggf. kommen weitere Gesetze und Verordnungen (etwa Abfallgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Atomgesetz) zur Anwendung. Werden fragliche Stoffe nur betrieblich verwendet (keine Beförderung auf öffentlichen Straßen) gilt ausschließlich die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Grundlagen zur Beförderung gefährlicher Güter bei Energieversorgungsunternehmen
EVU Betriebspraxis ; 35 , 5 ; 183-186
1996
4 Seiten, 1 Bild
Article (Journal)
German
Beförderung gefährlicher Güter
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|Beförderung gefährlicher Güter
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|Innerbetriebliche Beförderung gefährlicher Güter
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Online Contents | 2009