Die Elektrifizierung des Antriebsstrangs hat erhebliche Auswirkungen auf den Service. Spannungen von bis zu 1000 V und Ströme von vielen Hundert A sind die Regel und derzeit ist das Thema Hochvolttechnik nur ein Nebenthema in den entsprechenden Ausbildungen. Routine kann wegen der seltenen Fälle nicht erworben werden. Die Sicherheit der betroffenen Mitarbeiter muss in all diesen Fällen gewährleistet werden, wofür in erster Linie der Unternehmer verantwortlich ist. Ihm obliegt es, dafür zu sorgen, dass nur Elektrofachkräfte entsprechende Arbeiten durchführen oder beaufsichtigen, wobei deren Qualifikationen in der berufsgenossenschaftlicher Information BGI 8686 und der ECE-Norm R 100 festgelegt sind. Auch die Gefährdungsbeurteilung liegt beim Unternehmen, ebenso wie die Verantwortung für entsprechende technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen. Neben der organisierten und ausreichenden Qualifikation der Mitarbeiter in Deutschland stellt die internationale Arbeitsteilung, die in den Liefer- und Produktionsketten oft sehr weitreichend ist, eine große Herausforderung für Automobilhersteller und -zulieferer dar. Natürlich sind alle Akteure daran interessiert, entsprechende Sicherheitsstandards auch im Ausland zu garantieren. Vor dem Hintergrund der Sprachbarrieren und dem völlig unterschiedlichen Vorwissen ist dies eine anspruchsvolle Aufgabe, für die oft herstellerspezifische und landesspezifische Schulungen entwickelt werden müssen. Ein anderes breites Feld bildet das Thema funktionale Sicherheit. Wenn die klassische Automobilwelt auf die Elektroindustrie trifft, sind 'Sprachbarrieren' sowie ein komplett anderes Verständnis von Produkt und Standardisierung vorhersehbar. Eine besondere Herausforderung bei Hybridfahrzeugen - und teilweise auch bei rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen - stellt das Zusammenspiel von konventionellen und neuen Komponenten dar, also von Mechanik und Elektronik. All das wird über die funktionale Sicherheit nach ISO 26262 erfasst, die durch die Elektromobilität erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Bei der Homologation hat der Gesetzgeber mit einer spürbaren Verschärfung der relevanten Zulassungsnorm für Elektrofahrzeuge, der ECE R100.02, reagiert. Leider ist es bislang auch mit der neuen Revision der Norm R100 immer noch nicht möglich, einzelnen Komponenten (mit Ausnahme der Batterie) - ohne das Gesamtfahrzeug zu berücksichtigen - eine Automobilzulassung zu erteilen.
Elektrische Sicherheit
Motortechnische Zeitschrift ; 74 , 12 ; 984-988
2013
5 Seiten, 4 Bilder
Article (Journal)
German
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