Um die Gefährdungen aus dem Betrieb des Fahrzeuges auf der BOStrab-Anlage (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)) so weit wie möglich zu verringern und damit die in der BOStrab geforderte Betriebssicherheit zu erreichen sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: konstruktive Sicherheit (Festigkeit, Spurführung, konstruktiver Brandschutz) - Schutz vor Gefährdung durch Lärm - Schutz vor Gefährdung durch elektrischen Strom - Schutz vor Gefährdung durch EM-Beeinflussung - funktionale Sicherheit - Betrieb (z.B. Bedienungsanweisungen, Benutzerinformationen) - Instandhaltung (z.B. Funktionsüberwachung und -prüfung, IH-Anweisungen). Die Gefährdungen aus dem Betrieb des Fahrzeuges auf der BOStrab-Anlage bestehen aus: allgemeinen Gefährdungen (aus dem Betrieb eines Fahrzeugs auf einer BOStrab-Anlage) und besonderen Gefährdungen, die im Betrieb aus der bestimmten Fahrzeugkonfiguration und der bestimmten Anlagenkonfiguration erwachsen. Der Prozess und die Methodik der Nachweisführung ist im Sicherheitsplan zu dokumentieren, ebenso die festgelegte Maßnahmen, Hilfsmittel und Ereignisse, die notwendig sind, damit gewährleistet ist, dass ein Straßenbahnfahrzeug sicher auf einer BOStrab-Anlage betrieben werden kann. Die Nachweisführung zur funktionalen Sicherheit erfolgt nach den Prozessen und den Methoden der CENELEC Normen bzw. der DIN EN 61508 oder der VDV 161 Teil 1 und Teil 2. Der Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen ist in einem Safety Case zu dokumentieren.
Nachweisführung der funktionalen Sicherheit bei Straßenbahnen
2012
8 Seiten, 4 Bilder
Conference paper
German
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