Aus gegebenem Anlass (Markteinführung von LED-Scheinwerfern) wird die Problematik der weltweiten Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften behandelt. Das Zentrum der internationalen Harmonisierung ist die Wirtschaftskommission der Vereinigtenen Nationen für Europa (ECE bzw. Unece) in Genf. Ihr Ziel ist es, Schranken im Handel mit Kraftfahrzeugen und mit Zuberhörteilen zum Nutzen der Verbraucher abzubauen. Grundlage ist ein Übereinkommen, das am 20.03.1958 im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinigten Nationen (ECE) geschlossen wurde. Dem Übereinkommen gehören zurzeit 47 Staaten als Vertragsparteien an, sowie die Europäische Gemeinschaft selbst, wobei u.a. Australien, Russland, Korea und Japan hier zuzuordnen sind. Die USA als wichtiger Markt haben weder das 58er noch das 95er Folgeabkommen unterzeichnet. Am 25.06. 1998 wurde deshalb ein Abkommen ausgehandelt, mit dem alle größeren Automobilherstellerländer oder Automobilabnehmerländer an der weltweiten Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften parallel zum 58er Abkommen teilnehmen können. Deren Basis sind die so genannten Global Technical Regulations (GTR). Trotz dieser Regeln ist die Vereinheitlichung weltweiter Vorschriften schwierig. Die weltweiten GTR-Harmonisierungsanstrengungen im Bereich Licht liegen seit geraumer Zeit auf Eis. Im speziellen Fall der ECE-Regelung 48 war z. B. kein Konsens mit den USA in Bezug auf die Ablehnung einer vorgeschriebenen Leuchtweiteregelung für Scheinwerfer als erforderliche Maßnahme zu erzielen, um das Blendungsrisiko zu minimieren. In den USA war bis vor kurzem Blendung kein Thema. Dass dies bislang ein für die USA scheinbar unbekanntes Thema war, liegt vor allem an den viel weitläufigeren Straßen in Nordamerika. Das hat sich aber inzwischen geändert, da sich auch in den USA die Beschwerden über Blendung bei den zuständigen Behörden häufen. Derzeit umfasst das ECE-Regelwerk 126 Regelungen. Für die Fahrzeugbeleuchtung relevant sind 46 ECE-Regelungen, wovon aufgrund von Zusammenfassungen noch 39 aktiv sind. Gegenwärtig liegt in Brüssel der Regelungsvorschlag für LED-Lichtquellen (LED-Lampen) vor, der die Grunlage für die 127igste ECE-Regelung liefern könnte. Sie soll ähnlich wie die ECE R-37 (Glühlampe) und die ECE R-99 (Gasentladungslampe) nun auch die standardisierte LED als dritte Lichtquelle beschreiben. Die ECE R-127 würde so das Regelungswerk ergänzen, das den Einsatz von LED-Lichtqellen bisher nur fest eingebaut oder als Modul erlaubt. Der Vorschlag liegt in Brüssel und wartet auf Zustimmung durch das Europäische Parlament. Stimmt die EU zu, so kann über diesen Vorschlag in der W 29 in Genf abgestimmt werden. Soll eine neue Technik schneller in das ECE-Regelwerk einfließen, so geht das über die sogenannten Zusätze in den ECE-Regelungen. Dazu müssen die gut 70 Lichtspezialisten im GTB-Gremium auf einem ihrer zwei jährlichen Treffen einen zustimmungsfähigen Vorschlag finden, der den bestehenden ECE-Text ergänzt. Vom 4. bis 8. Oktober haben die GRE-Experten wieder in Genf getagt. Jedoch könnte es auch das adaptive Fernlicht in die ECE-Regelung 123 als Erweiterung zu den adaptiven Scheinwerfern geschafft haben. Ein weiteres Thema war die automatische Niveauregulierung (Levelling,Leuchtweiteregelung) sowie der 25-Watt-Xenon-Scheinwerfer.


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    Title :

    Die Mühlen der Bürokratie


    Additional title:

    Caught in the wheels of bureaucracy


    Contributors:
    Manz, Karl (author)

    Published in:

    Automobil Industrie ; 55 , 11 Sonderausgabe: INSIGHT ; 62-68


    Publication date :

    2010


    Size :

    7 Seiten, 2 Bilder, 1 Tabelle



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German , English





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