Fahrerassistenzsysteme kommen in Pkw und Nkw immer häufiger zum Einsatz und die Eingriffstiefe in das Fahren nimmt stetig zu, z.B. ein in Notsituationen selbstständig bremsendes Fahrzeug. Der Beitrag der Bundesanstalt für Straßenwesen erläutert die rechtlichen Aspekte solcher Eingriffe durch Fahrerassistenzsysteme, wobei grundsätzlich zwischen Informations- und Assistenzsystemen zu unterscheiden ist. Informationssysteme stellen dem Fahrer Informationen zur Verfügung, überlassen ihm aber die Entscheidung über die auszulösende Aktion. Assistierende Systeme greifen Aktiv in das Fahren ein, wobei in übersteuerbare oder nicht übersteuerbare Systeme zu unterscheiden ist. Aktionen solcher nicht übersteuerbaren Systeme können zu Situationen führen, die nicht in geltendes Straßenverkehrsrecht einzuordnen sind. Im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 ist geregelt, dass jedes Fahrzeug einen Fahrer haben muss. Dieser muss jederzeit sein Fahrzeug beherrschen.
Rechtliche Aspekte bei der Einführung von Fahrerassistenz- und Fahrerinformationssystemen
Legal aspects of in vehicle information and intervening driver assistance systems
Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik ; 47 , 7/8 ; 224-231
2009
8 Seiten, 6 Bilder, 10 Quellen
Article (Journal)
German
Interaktion mit Fahrerassistenz- und Fahrerinformationssystemen im neuen 7er BMW
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