Nach § 3 SeeAnlV ist nachzuweisen, dass ein Windpark die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Meeresumwelt nicht gefährdet. Dabei ist zu beachten, dass Kollisionssicherheit nur durch das Zusammenspiel verschiedener Faktoren verbessert werden kann. Durch aktive Maßnahmen zur Kollisionsverhütung (Weiterentwicklung von Navigations- und Verkehrsleitsystemen, Verbesserung des Ausbildungsstandards der Besatzungen, Überwachung der Verkehre nahe Offshore-Windparks, Entwicklung und Implementierung von Störfallvorsorgekonzepten) kann das Risiko schwerer Umweltschäden infolge Kollision eines Schiffes mit einer oder mehreren Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) erheblich gemindert werden. Zur Verhütung schwerwiegender Folgen für die Meeresumwelt können besonders gefahrenträchtige Konstruktionen im Hinblick auf ihre Kollisionssicherheit verbessert werden. Eine weitere Maßnahme zur Erhöhung der passiven Sicherheit bei Seeschiffen besteht in der so genannten Doppelhüllenbauweise. Bei Verwendung dieser Doppelhüllenstrukturen kann bei Kollisionen von Schiffen mit OWEA das Risiko von Umweltschäden und Schäden am betroffenen Schiff erheblich reduziert werden. Neben der Kollision mit der Unterstruktur ist der mögliche Kollaps der Gesamtstruktur sowie ein Herunterfallen von Teilen oder der gesamten Gondel auf das Schiff untersucht worden.
Kollisionssicherheit von Offshore-Windenergieanlagen
Collision safety of offshore wind turbines
Stahlbau ; 78 , 6 ; 402-409
2009
8 Seiten, 11 Bilder, 1 Tabelle, 6 Quellen
Article (Journal)
German
Kollisionssicherheit von Offshore-Windenergieanlangen
TIBKAT | 2009
|Kollisionssicherheit von Schienenfahrzeugen
IuD Bahn | 2001
|Tema Archive | 2001
|Kollisionssicherheit. Schiffe (Teil 2)
Tema Archive | 2001
|Kollisionssicherheit von Schienenfahrzeugen
IuD Bahn | 1998
|