Die aktuellen Richtlinien der EU über Altfahrzeuge und Elektronikgeräte enthalten Verbote bzw. Bestimmungen zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe, unter die neben Blei auch die Schwermetalle Kadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom fallen. So soll der Freisetzung dieser Stoffe in die Umwelt vorgebeugt, das Recycling erleichtert und die Beseitigung gefährlicher Abfälle vermieden werden. Gemäß Artikel 4 der RoHS-Richtlinie stellen die Mitgliedsstaaten sicher, dass ab dem 1. Juli 2006 Elektro- und Elektronikgeräte, die neu in Verkehr gebracht werden, kein Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom sowie bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel enthalten dürfen. Der Anhang der Richtlinie nennt eine Reihe von Verwendungen der Schwermetalle, die von dem generellen Stoffverbot des Artikels 4 ausgenommen sind. Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist abzuschätzen, welche ökologischen Konsequenzen die Stoffverbote in den aktuellen Richtlinien der EU über Altfahrzeuge und Elektronikgeräte in Bezug auf die potenziellen Substitute zur Folge haben können. Dabei wurde der Untersuchungsschwerpunkte auf das Element Blei sowie seine Substitute Silber, Wismut und Zinn gelegt. Es wurden Substitutionsszenarien untersucht, die die technischen und stofflichen Alternativen für die zukünftig verbotenen Anwendungen darstellen. Die Studie kommt auf Basis der getroffenen Annahmen zu dem Ergebnis, dass die ökologischen Auswirkungen hinsichtlich der Mengen an Einsatz- und Reststoffen, dem Primärenergieverbrauch sowie der Flächeninanspruchnahme bei Einsatz der Substitute höher wären, als bei einer Fortsetzung der Verwendung von Blei. Obwohl das Bleiverbot den Bleibedarf in der Elektronik um jährlich weltweit ca. 26.000 t reduziert, sinkt die Bergwerksförderung von Blei nicht notwendigerweise in gleichem Maße.
Umweltauswirkungen und daraus resultierender Handlungsbedarf infolge des Schwermetallverbotes für Blei bei den Richtlinien der EU über Altfahrzeuge und Elektronikgeräte. Förderkennzeichen (UFOPLAN) 201 64 318
Ecological consequences and the need for action resulting from the ban on heavy metals, particularly lead, in the EU directive on the disposal of motor vehicles and electro and electronic devices
UBA-FB. Umweltbundesamt - Forschungsbericht ; 695 ; 1-229
2004
229 Seiten, 38 Bilder, 34 Tabellen, 102 Quellen
Report
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