Nach der Altfahrzeugverordnung ist es Aufgabe der von den Bundesländern einzurichtenden gemeinsamen Stelle Altfahrzeug 'GESA', Daten zu anerkannten Demontagebetrieben, Shredderanlage und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen zentral für die gesamte Bundesrepublik zu sammeln und der Öffentlichkeit und den Vollzugsbehörden zur Verfügung zu stellen. Neben den Adressangaben des anerkannten Betriebs sind auch Angaben zu Ansprechpartnern sowie den Kommunikationseinrichtungen verpflichtend vorgeschrieben. Bei der Einrichtung der GESA wurde auf den Einsatz elektronischer Medien gesetzt. Die Daten werden der Öffentlichkeit per Internet zugänglich gemacht (www.altfahrzeugstelle.de). Die Meldung der Anerkennung durch die zugelassenen Sachverständigen und Umweltgutachter an die GESA erfolgt ebenfalls über das Internet. Entsprechend der Vorgabe der Altfahrzeugverordnung ist die GESA von den Ländern einzurichten und zu finanzieren. Organisatorisch ist die GESA in die Verwaltungsvereinbarung GADSYS eingebunden. Über die Erfüllung der Festlegungen der Altfahrzeugverordnung hinaus ist es geplant, der Öffentlichkeit über die Homepage ein breites Informationsangebot aus dem Bereich der Altfahrzeugentsorgung zur Verfügung zu stellen.
www.altfahrzeugstelle.de - das Internetportal der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer
Handelswege - Einsatzfelder - definierte Qualität, Kfz-Gebrauchtteil trifft Online-Handel, 2005 ; 11-14
VDI-Berichte ; 1916
2005
4 Seiten, 1 Bild
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