Die Beurteilung der Luftqualität in NRW auf Basis der Messdaten 2002 ergab, dass für das Jahr 2002 zum ersten Mal in NRW Luftreinhaltepläne aufgestellt werden mussten; und zwar für die Innenstadt von Hagen, die südliche Innenstadt von Düsseldorf und Duisburg. Von den insgesamt drei Luftreinhalteplänen befassen sich zwei mit verkehrsbedingten Belastungsschwerpunkten. Der dritte Luftreinhalteplan (LRP) wurde durch industriebezogene Messungen ausgelöst. Die Erstellung eines Luftreinhalteplans nach den neuen EU-Richtlinien wird in diesem Beitrag beispielhaft an der Erstellung des LRP 'Düsseldorf Südliche Innenstadt' für Stickstoffdioxid (NO2) dargestellt. Um wie in der 1. EU-Tochterrichtlinie gefordert die Belastungsschwerpunkte durch den Kfz-Verkehr möglichst vollständig zu identifizieren, wurde im Jahr 2002 ein landesweites Grobscreening mit Hilfe von Modellrechnungen durchgeführt. Mehrere Straßenabschnitte wurden hierbei identifiziert, bei denen die Gefahr besteht, dass Grenzwerte überschritten sein könnten. Für die Verdachtsfälle wurde eine Prioritätenliste für die Messplanung erstellt. In einem Sondermessprogramm wurde Ende 2003 mit der Ermittlung der Luftqualität an diesen Straßenabschnitten begonnen. Die Messungen und Modellrechnungen werden an weiteren Belastungsschwerpunkten des Kfz-Verkehrs auch in den kommenden Jahren fortgeführt. Um in Zukunft weitere Verdachtsfälle identifizieren zu können, soll noch im Jahr 2005 mit der Entwicklung eines verbesserten Screenings für Kfz-Verdachtsfälle begonnen werden.
Verkehrsbedingte Belastungsschwerpunkte und Luftreinhaltepläne
2005
11 Seiten, 6 Bilder, 1 Tabelle, 3 Quellen
Conference paper
German
Verkehrsbedingte Umweltbelastungen in Ballungszentren
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