Wenn bei einem Unfall ein starker Anstoß gegen ein Rad erfolgt und dabei Deformationen auftreten, ist es in der Regel erforderlich, aus Sicherheitsgründen Achsteile und evtl. das Lenkgetriebe wegen eines nicht auszuschließenden Schadensverdachts zu erneuern, selbst wenn kein konkreter Schaden festgestellt werden kann. Dies entspricht insbesondere auch verschiedenen Richtlinien der Fahrzeughersteller. Wenn sichtbare Verformungen an Fahrwerksteilen vorhanden sind, ist der Fall klar und eine Vermessung erübrigt sich. Wenn keine sichtbaren Deformationen vorliegen, ein Anstoß gegen das Rad aber nicht auszuschließen ist oder vom Auftraggeber vorgetragen wird, macht ein Sachverständiger seine Entscheidung, ob und ggf. welche Fahrwerksteile zu erneuern sind, häufig vom Ergebnis einer Fahrwerksmessung abhängig. Diese Vorgehensweise ist sinvoll und zweckdienlich. Im Rahmen der Gerichtstätigkeit wird wiederholt festgestellt, dass Sachverständige bei der Erstellung eines Gutachtens über den Fahrzeugschaden ihre Entscheidung, aus Sicherheitsgründen Fahrwerksteile zu erneuern, mit dem Ergebnis einer Fahrwerkvermessung begründeten, dabei aber entweder das Vermessungsprotokoll falsch interpretierten, die Vermessung fehlerhaft war oder am Fahrzeug vor der Vermessung Manipulationen durchgeführt wurden. Demnach ist es sinnvoll, den Auftraggeber zu einem konkreten Vermessungsbetrieb zu schicken, der dem Sachverständigen als zuverlässig bekannt ist. Noch besser wäre es, das Fahrzeug selbst zur Vermessung zu bringen oder bringen lassen. Nach dem Erhalt des Vermessungsprotokolls sollte überprüft werden, ob eventuelle Abweichungen in Zusammenhang mit dem Unfall stehen können. In der Regel kann der Sachverständige aus dem Beschädigungsbild die ungefähre Anstoßrichtung ableiten. Möglicherweise hat ihn auch der Auftraggeber über den Unfallhergang informiert. Bei vermuteten Manipulationen ist zu überlegen, ob die festgestellte Veränderung entsprechend der Kraftwirkung bei dem Unfall entstanden sein kann. Häufig ist dem Manipulierenden nicht bekannt, in welcher Richtung und in welchem Ausmaß sich die Manipulation auswirkt, so dass verhältnismäßig große Änderungen vorgenommen werden in der Hoffnung, dadurch den gewünschten Erfolg zu erreichen. Wenn beispielweise an einer Spurstange manipuliert wurde, ist dies an Werkzeugspuren an den entsprechenden Befestigungsschrauben bzw. Muttern erkennbar, sowie am Schmutz und/oder Korrosion der Gewinde. Der gerichtlich tätige Sachverständige wird meist erst in großem zeitlichem Abstand nach dem Unfall beauftragt, so dass es ihm nicht mehr möglich ist, entsprechende Feststellungen am Fahrzeug zu treffen. Ihm verbleibt dann nur die Möglichkeit anhand von Plausibilitätsbetrachtungen zu überprüfen, ob die bei der Vermessung festgestellten Abweichungen unfallbedingt aufgetreten sein können.


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    Title :

    Unfallbedingte Fahrzeugvermessung und Erneuerung von Fahrwerksteilen - Plausibilitätsprüfungen und Manipulationsmöglichkeiten


    Additional title:

    Measurement of vehicle deformation resulting from an accident and repair to the ground gear parts - plausibility checks and possibility of manipulations


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2004


    Size :

    2 Seiten



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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