Die Untersuchungen zeigten folgende berechneten Reduzierungen der Kfz-Abgasemissionen bei der Massnahmekombination 100/80 km/h und den unterschiedlichen Einhaltungsquoten, wobei die zu erwartenden Verminderungen von CO und CH im Ausserortsbereich noch nicht in den Gesamtmengen beruecksichtigt werden konnten: Abnahme der CO-Emissionen um 330000 bzw. 420000 t/a, CH-Emissionen um 9000 bzw. 12000 t/a und NOX-Emissionen um 120000 bzw. 182000 t/a. Der Kraftstoffverbrauch verringert sich um 1212000 bzw. 1830000 t/a. Aufgrund der Verminderung der umgeschlagenen Kraftstoffmenge ergibt sich eine zusaetzliche Abnahme der CH-Verluste um 7300 bzw. 11000 t/a. Bei fortschreitendem Bestandteil der Katalysatorfahrzeuge nimmt die durch Geschwindigkeitsbegrenzungen erzielbare Emissionsminderung ab, da die ausgepraegte Geschwindigkeits-Emissions-Beziehung nur fuer die Fahrzeuge ohne 3-Weg-Katalysatoren gilt, also im Bestand der 'Altfahrzeuge'. Dadurch hat die Geschwindigkeitsbegrenzung den Charakter einer sofort wirksamen, doch nach Umfang und Dauer begrenzten Massnahme zur Emissionsminderung.
Der Einfluss der Fahrgeschwindigkeit auf den Schadstoffausstoss von Kraftfahrzeugen
Umweltbundesamt ; Sep ; 1-29
1984
29 Seiten, 7 Bilder, 4 Tabellen, 10 Quellen
Report
German
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