Die Untersuchungen zeigten folgende berechneten Reduzierungen der Kfz-Abgasemissionen bei der Massnahmekombination 100/80 km/h und den unterschiedlichen Einhaltungsquoten, wobei die zu erwartenden Verminderungen von CO und CH im Ausserortsbereich noch nicht in den Gesamtmengen beruecksichtigt werden konnten: Abnahme der CO-Emissionen um 330000 bzw. 420000 t/a, CH-Emissionen um 9000 bzw. 12000 t/a und NOX-Emissionen um 120000 bzw. 182000 t/a. Der Kraftstoffverbrauch verringert sich um 1212000 bzw. 1830000 t/a. Aufgrund der Verminderung der umgeschlagenen Kraftstoffmenge ergibt sich eine zusaetzliche Abnahme der CH-Verluste um 7300 bzw. 11000 t/a. Bei fortschreitendem Bestandteil der Katalysatorfahrzeuge nimmt die durch Geschwindigkeitsbegrenzungen erzielbare Emissionsminderung ab, da die ausgepraegte Geschwindigkeits-Emissions-Beziehung nur fuer die Fahrzeuge ohne 3-Weg-Katalysatoren gilt, also im Bestand der 'Altfahrzeuge'. Dadurch hat die Geschwindigkeitsbegrenzung den Charakter einer sofort wirksamen, doch nach Umfang und Dauer begrenzten Massnahme zur Emissionsminderung.


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    Titel :

    Der Einfluss der Fahrgeschwindigkeit auf den Schadstoffausstoss von Kraftfahrzeugen


    Erschienen in:

    Umweltbundesamt ; Sep ; 1-29


    Erscheinungsdatum :

    1984


    Format / Umfang :

    29 Seiten, 7 Bilder, 4 Tabellen, 10 Quellen


    Medientyp :

    Report


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch