Unfaelle auf dem Arbeitsweg ('Wegunfaelle') muessen vor der Berufsgenossenschaft ebenso entschaedigt werden, wie Arbeitsunfaelle im engeren Sinne. Da sich nach jedem Unfall bei Leistungen der Berufsgenossenschaft der Mitgliedsbeitrag erhoeht, muss ein betriebliches Interesse an der Sicherheit der Arbeitswege bestehen. Dem steht entgegen, dass der oeffentliche Strassenverkehr einer direkten Einflussnahme durch das Unternehmen sich entzieht. Moeglich und wirtschaftlich sinnvoll sind jedoch indirekte Massnahmen: Aufklaerungsprogramme und Betriebsvereinbarungen koennen z.B. dem Alkoholkonsum entgegenwirken, die Gestaltung des innerbetrieblichen Verkehrs kann positive Auswirkungen auf das Verhalten im oeffentlichen Verkehr haben, Sehtests und Kfz-Beleuchtungsaktionen koennen gesundheitliche bzw. technische Maengel aufdecken. (Maechtel)


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Sicherheit des Arbeitsweges. Ist der Betrieb verpflichtet, sich darum zu kuemmern?


    Contributors:
    Jaeger, W. (author)


    Publication date :

    1982


    Size :

    4 Seiten, 1 Tabelle, 2 Quellen


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Der Sicherheit verpflichtet

    Winkler, Thoma | IuD Bahn | 2001


    SICHERHEIT - Dem Leben verpflichtet

    Schöneburg, Rodolfo | Online Contents | 2014


    Darum mandrill 400

    Isenberg, W. | Tema Archive | 1980



    Darum sollten Anhaengerbremsbelaege ueberdreht werden

    Kaun,H. / Beral,Marienheide | Automotive engineering | 1983